Häufig gestellte Fragen

Dürfen mehrere Förderanträge gestellt werden?

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden, eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Für ein Gebäude können jedoch zwei oder mehr Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen gestellt werden und ggf. von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer) solange die nach der Richtlinie festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr eingehalten werden. Dabei darf die Förderquote für alle Maßnahmen zusammen genommen maximal 60 Prozent betragen. Darüber hinaus gehende Fördergelder müssen zurückerstattet werden.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Wie hoch Ihr maximaler Kreditbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Sie erhalten maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit und Kalenderjahr für energetische Maßnahmen. Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.

Was tun bei einer Kostenerhöhung?

Sollten sich die Kosten Ihrer Bau- oder Sanierungsmaßnahme nachträglich erhöhen, ist eine Änderung des Förderantrags oder eine nachträgliche Antragstellung nicht möglich. Planen Sie daher schon bei der Antragstellung eine mögliche Kostenerhöhung mit ein. Als Richtwert für die eventuelle Erhöhung kalkulieren Sie ca. 20 Prozent der Kosten laut der eingeholten Angebote.

BAFA-Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen: Was genau bedeutet eine Einzelmaßnahme?

Eine einzelne Sanierungsmaßnahme liegt vor, wenn Ihre Fenster oder Türen erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden - sofern das Gebäude nicht komplett saniert, beziehungsweise neu gebaut wird. Als förderfähige Kosten für Einzelmaßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres bei Wohngebäuden werden maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt - unabhängig davon, wie viele Anträge innerhalb eines Kalenderjahres gestellt werden. Sie können also auch mehrere Anträge für die Förderung von Einzelmaßnahmen stellen, sofern sich die Anträge auf unterschiedliche Maßnahmen beziehen. Beachten Sie auch das Mindestinvestitionsvolumen: es unterscheidet sich je nach gewählter Maßnahmengruppe.